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WEEE

WEEE - EU-Richtlinie 2002/96/EG über Elektro- und Elektronische Altgeräte
(Waste of Electrical and Electronic Equipment)

Die RL 2002/96/EG und die Änderungsrichtlinie RL 2003/108/EG 
bezwecken die Vermeidung des Abfalls  
von Elektro- und Elektronikgeräten.

Des Weiteren werden das Recycling, die Wiederver­wendung oder 
sonstige Verwertung dieser Geräte ge­fördert.

Die Hersteller müssen die Sammlung, Behandlung und Verwertung 
der im Anhang IA der WEEE genannten Geräte gewährleisten, 
die nach dem 13.08.2005 in den Markt gebracht werden.

Deutschland hat die Richtlinien im 
Elektro- und
Elektronikgerätegesetz (ElektroG) 
zusammengeführt. 

Das ElektroG ist bereits zum März 2005 in Kraft getreten.

Parallel zu diesen Richtlinien entstehen internationale Normen und Leitlinien (ISO) für umweltgerechte Produktentwicklungen. 


Richtlinie 2002/96/EG über Elektro- und Elektronik-Altgeräte   pdf 190 kB
Richtlinie 2003/108/EG - Änderungsrichtlinie WEEE pdf 100 kB
Elektro- und Elektronikgerätegesetz pdf 160 kB
Ziele und Inhalte des ElektroG pdf 70 kB
Information des BMU pdf 160 kB