WEEE
WEEE - EU-Richtlinie 2002/96/EG über Elektro- und
Elektronische Altgeräte
(Waste of Electrical and Electronic Equipment)
Die RL 2002/96/EG und die Änderungsrichtlinie
RL 2003/108/EG
bezwecken die
Vermeidung des Abfalls
von Elektro- und Elektronikgeräten.
Des Weiteren werden das Recycling, die Wiederverwendung oder
sonstige
Verwertung dieser Geräte gefördert.
Die Hersteller müssen die Sammlung, Behandlung und Verwertung
der im
Anhang IA der WEEE genannten Geräte gewährleisten,
die nach dem 13.08.2005 in den Markt
gebracht werden.
Deutschland hat die Richtlinien im
Elektro- und
Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
zusammengeführt.
Das ElektroG ist
bereits zum März 2005 in Kraft getreten.
Parallel zu diesen Richtlinien entstehen internationale Normen und Leitlinien (ISO) für umweltgerechte Produktentwicklungen.
| Richtlinie 2002/96/EG über Elektro- und Elektronik-Altgeräte | pdf 190 kB |
| Richtlinie 2003/108/EG - Änderungsrichtlinie WEEE | pdf 100 kB |
| Elektro- und Elektronikgerätegesetz | pdf 160 kB |
| Ziele und Inhalte des ElektroG | pdf 70 kB |
| Information des BMU | pdf 160 kB |

