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Leasing

Erwägen sie eine Fremdfinanzierung über Leasing? Sprechen sie uns an!

Informationen erhalten sie direkt vom zuständigen Außendienstmitarbeiter oder von unserer zentralen Vertriebshotline 0911 8602 111.

Vorteile einer Leasing-Finanzierung

Leasing

Vertragslaufzeiten
Damit der Leasing-Gegenstand steuerlich dem Leasing-Geber zuzuordnen ist, muss die Laufzeit des Leasing-Vertrages mindestens 40% und maximal 90% der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer (AfA) betragen.

Mindest-Netto-Objektwert: 2000.- Euro

Dienstleistungen, die im Zuge einer Investition anfallen, können in den Vertragsumfang einbezogen werden (z.B. Ersteinweisung, Installationsaufwendungen, Transportkosten, Verpackungskosten etc.).

Wartungs- und Schulungskosten, sowie Aufwendungen für Verbrauchsmaterial sind nicht leasingfähig.

Software-Nutzungsvertrag
Zur Finanzierung reiner Software gibt es einen Software-Nutzungsvertrag.
Die Software ist als immaterielles Wirtschaftsgut zu aktivieren. Nach Ablauf der Vertragsdauer erfolgt der entschädigungslose, zeitlich unbefristete Nutzungsübergang.
Laufzeiten von 18 bis 60 Monate sind möglich.

Oder:

Software-Leasing-Vertrag
Ein Leasing-Vertrag mit Festlaufzeiten von 18 bis 32 Monaten ausschließlich für Software.
Nach Ablauf der Vertragsdauer und vollständiger Erfüllung endet dieser Vertrag.

Mietkauf
Soll das Objekt selbst aktiviert werden, kann dies mit einem Mietkaufvertrag erfolgen.
Nach Ablauf der Vertragsdauer geht der Mietgegenstand ohne weitere Zahlungen in das Eigentum des Mieters über.
Laufzeiten von 18 bis 84 Monate sind möglich.
Die Mehrwertsteuer ist für die Vertragslaufzeit komplett mit der ersten Mietrate zu zahlen.


"Der Leasingvertrag oder Mietkaufvertrag kommt vorbehaltlich einer positiven Bonitätsprüfung durch die Leasinggesellschaft zu Stande"