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Herstellergarantie und Gewährleistungsrecht

In der Praxis werden die Begriffe Gewährleistung und Garantie häufig in einen Topf geworfen.

Gewährleistung ist keine Garantie!

Was ist Gewährleistung? (-> GewährleistungsRecht)
Die Gewährleistung ist eine gesetzliche Regelung und verpflichtet den Verkäufer dem Kunden ein Produkt auszuhändigen, das frei von Mängeln ist. Sollten am Produkt solche Mängel bestehen, die dem Kunden innerhalb von zwei Jahren auffallen, dann ist der Verkäufer dazu verpflichtet, das Produkt zu ersetzen. Die gilt jedoch nur, sofern die beanstandeten Mängel zum Zeitpunkt des Erwerbs vorhanden waren, nicht jedoch für später auftretende Mängel oder Verschleißerscheinungen.

Endverbraucher haben danach 24 Monate Anspruch auf Gewährleistung.
Des weiteren gelten die 24 Monate nur zwischen Handel und Endverbraucher.
Zwischen Hersteller und dem Handel gelten 12 Monate.

Was ist ein Fehler im Sinne der Gewährleistung?
Fehler liegen vor, wenn die Sache von Anfang an
- nicht der Vereinbarung entspricht, oder
- nicht den Angaben in der Werbung / Produktbeschreibung entspricht, oder
- nicht der üblichen Nutzung und Beschaffenheit entspricht.

Keine Fehler im Sinne der Gewährleistung sind:
- gebrauchsbedingter Verschleiß
- Mängel, die dem Kunden bereits beim Kauf bekannt waren
- Eigenverschulden des Kunden

Einschränkend wirkt außerdem die Beweislastregel, die nur für den privaten Verbraucher gilt! In den ersten 6 Monaten der Gewährleistungsfrist wird vermutet, dass der Fehler bei der Übergabe vorlag. In den verbleibenden 18 Monaten muss der Käufer nachweisen, dass der Mangel bereits bei Lieferung vorlag.

Was ist Garantie? (-> Herstellergarantie)
Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers und bezieht sich auf die Haltbarkeit des Produktes. Sollten hier Mängel entstehen, bzw. es zu einem vorzeitigen Verschleiß kommen, der die Funktionsfähigkeit des Produktes beeinträchtigt, dann erklärt sich der Hersteller bereit, innerhalb eines fest definierten Zeitraumes, dieses Produkt zu ersetzten oder zu reparieren.

Im Reklamationsfall muss nur noch geklärt werden, ob der Mangel in die vom Hersteller genannten Garantiebedingungen fällt und die Reparatur kostenlos oder ggf. vom Kunden zu bezahlen ist.