Herstellergarantie und Gewährleistungsrecht
In der Praxis werden die Begriffe Gewährleistung und Garantie häufig in einen Topf geworfen.
Gewährleistung ist keine Garantie!
Was ist Gewährleistung? (->
GewährleistungsRecht)
Die Gewährleistung ist eine gesetzliche Regelung
und verpflichtet den Verkäufer dem Kunden ein
Produkt auszuhändigen, das frei von Mängeln ist. Sollten am Produkt solche
Mängel bestehen, die dem Kunden innerhalb von zwei Jahren
auffallen, dann ist der Verkäufer dazu verpflichtet, das Produkt zu ersetzen.
Die gilt jedoch nur, sofern die beanstandeten Mängel zum Zeitpunkt des Erwerbs
vorhanden waren, nicht jedoch für später auftretende Mängel oder
Verschleißerscheinungen.
Endverbraucher haben danach 24 Monate Anspruch auf Gewährleistung.
Des weiteren gelten die 24 Monate nur zwischen Handel und
Endverbraucher.
Zwischen Hersteller und dem Handel gelten 12
Monate.
Was ist ein Fehler im Sinne der Gewährleistung?
Fehler liegen vor, wenn die Sache von Anfang an
- nicht der Vereinbarung entspricht, oder
- nicht den Angaben in der Werbung / Produktbeschreibung entspricht, oder
- nicht der üblichen Nutzung und Beschaffenheit entspricht.
Keine Fehler im Sinne der Gewährleistung sind:
- gebrauchsbedingter Verschleiß
- Mängel, die dem Kunden bereits beim Kauf bekannt waren
- Eigenverschulden des Kunden
Einschränkend wirkt außerdem die Beweislastregel, die nur für den privaten Verbraucher gilt! In den ersten 6 Monaten der Gewährleistungsfrist wird vermutet, dass der Fehler bei der Übergabe vorlag. In den verbleibenden 18 Monaten muss der Käufer nachweisen, dass der Mangel bereits bei Lieferung vorlag.
Was ist Garantie? (-> Herstellergarantie)
Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers
und bezieht sich auf die Haltbarkeit des Produktes. Sollten hier Mängel
entstehen, bzw. es zu einem vorzeitigen Verschleiß kommen, der die
Funktionsfähigkeit des Produktes beeinträchtigt, dann erklärt sich der
Hersteller bereit, innerhalb eines fest definierten
Zeitraumes, dieses Produkt zu ersetzten oder zu reparieren.
Im Reklamationsfall muss nur noch geklärt werden, ob der Mangel in die vom Hersteller genannten Garantiebedingungen fällt und die Reparatur kostenlos oder ggf. vom Kunden zu bezahlen ist.

