AGBs für Privatkunden / Verbraucher
Liefer- und Zahlungsbedingungen
Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen für private Abnehmer (Verbraucher)
§ 1 Geltungsbereich
1 Die Angebote, Lieferungen und Leistungen des Verkäufers erfolgen
ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Spätestens mit der
Entgegennahme der Ware oder Leistung erkennt der Abnehmer (Käufer) diese
Bedingungen an.
2 Mit Ausnahme von Prokuristen und Generalbevollmächtigten sind die Mitarbeiter
des Verkäufers nicht befugt, Abreden zu treffen, die diesen Bedingungen
widersprechen. Derartige Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen werden
nur wirksam, wenn ein vertretungsberechtigter Mitarbeiter sie schriftlich
bestätigt.
3 Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Verkäufer und dem Abnehmer zwecks
Ausführung des Vertrages getroffen wurden, sind in diesem Vertrag schriftlich
niedergelegt.
§ 2 Vertragsschluss
1 Die Angebote des Verkäufers sind stets freibleibend. Aufträge des
Käufers werden für den Verkäufer erst durch schriftliche Bestätigung oder
durch Lieferung verbindlich.
2 Die in diesem Katalog aufgeführten Maß-, Gewichts- und technischen Angaben
sowie Texte und Abbildungen sind gewissenhaft zusammengestellt. Eine Gewähr
für deren Richtigkeit kann jedoch nicht übernommen werden. Datenblätter und
Online-Medien (Pdf-Datenblätter, CD-ROM und Internet) dienen zur groben
Orientierung und haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und permanente
Aktualisierung.
§ 3 Preise - Zahlungsbedingungen
1 Die Preise verstehen sich ab Lieferort, ausschließlich Verpackung. Die
Preise entsprechen dem Stand der jeweils gültigen GOSSEN METRAWATT Kataloge.
Der Verkäufer ist stets bemüht, die genannten Preise einzuhalten. Bei nicht
vorhersehbaren, außergewöhnlichen Preiserhöhungen behält sich der Verkäufer
das Recht vor, Preiserhöhungen an den Käufer weiterzugeben. Zur Berechnung
kommt jeweils der am Tage der Lieferung gültige Preis, zuzüglich gesetzlicher
Mehrwertsteuer. Die Preise verstehen sich per Stück, wenn nicht anders
angegeben.
2 Unberechtigte Skontoabzüge sowie Abzüge von Versandspesen sind nachzuzahlen.
3 Die GMC-I Messtechnik GmbH behält sich das Recht vor, den Versand nur gegen Vorauskasse
nach Überweisung oder durch Nachnahme durchzuführen. Wechsel werden nicht
akzeptiert.
§ 4 Preis- und Absatzbindung
1 Bei Bezug von Erzeugnissen, für die eine Preisbindung und/oder eine Absatzbindung besteht, gelten außer diesen Lieferbedingungen die besonderen Bedingungen und Exportvorschriften z.B. Embargo des betreffenden Herstellers. Die gelieferten Waren unterliegen zum Teil deutschen und amerikanischen Ausfuhrkontrollen und Embargobestimmungen. Wiederausfuhr dieser Artikel aus der Bundesrepublik Deutschland ist nur mit Zustimmung des Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft in Eschborn/Taunus und des Office of Export Control in Washington möglich. Der Käufer ist für die Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen bis zum Endverbraucher verantwortlich.
§ 5 Lieferzeit und Verzugsfolgen
1 In der Regel erfolgt eine Lieferung ab Lager bzw. zum baldestmöglichen
Termin.
2 Die Lieferung erfolgt vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger
Selbstbelieferung. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt
oder ähnlichen nach Vertragsabschluss entstehenden, vom Verkäufer nicht zu
beeinflussenden Umständen, wie zum Beispiel Streik, Aussperrungen, behördliche
Anordnungen, auch wenn sie bei Lieferanten des Verkäufers oder deren
Unterlieferanten eintreten, hat der Verkäufer nicht zu vertreten. Sie
berechtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der
Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Entstehen
dem Verkäufer infolge der Verzögerung erhebliche Nachteile, insbesondere
Terminschwierigkeiten, ist der Verkäufer berechtigt, wegen des noch nicht
erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Dauert die
Behinderung länger als sechs Wochen, ist der Käufer nach angemessener
Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom
Vertrag zurückzutreten. Auf die genannten Umstände kann sich der Verkäufer
nur berufen, wenn er den Käufer unverzüglich benachrichtigt.
3 Eine Lieferung erfolgt nur innerhalb Deutschlands.
§ 6 Versandvorschriften - Gefahrübergang
1 Die Lieferung erfolgt durch leistungsfähige Speditionen und Paketdienste
nach Wahl des Verkäufers.
Transportschäden sind sofort dem Zusteller zu melden.
2 Die Sendung reist auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Die Gefahr geht
spätestens auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport
ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des
Verkäufers verlassen hat.
3 Werden Verpackungen nicht zurückgegeben, zeichnet der Abnehmer für die
sachgerechte Entsorgung verantwortlich.
4 Teillieferungen und Teilrechnungen sind in zumutbarem Umfang zulässig.
Teilrechnungen sind innerhalb unserer Zahlungsbedingungen auszugleichen.
§ 7 Gewährleistungen
1 Der Verkäufer gewährleistet, dass die Produkte frei von Fabrikations- und
Materialmängel sind. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate. Die
Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum.
2 Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen des Verkäufers nicht befolgt,
Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder
Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen
entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, es sei denn, dass der Mangel
hierauf nicht beruht.
3 Erkennbare Mängel sind der Kundendienstleitung des Verkäufers unverzüglich,
spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes
schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb
dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind dem Verkäufer unverzüglich
nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
4 Soweit ein vom Verkäufer zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, ist
der Verkäufer nach eigener Wahl zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung
berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung ist der Verkäufer nach billigem
Ermessen wahlweise berechtigt, zu verlangen, dass das schadhafte Teil bzw.
Gerät zur Reparatur und anschließenden Rücksendung an den Verkäufer
geschickt wird. Falls der Käufer verlangt, dass Gewährleistungsarbeiten an
einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden, kann der Verkäufer diesem
Verlangen entsprechen. Die hierdurch verursachten Mehrkosten, insbesondere an
Arbeitszeit und Reisekosten, sind zu den Stundensätzen des Verkäufers zu
bezahlen.
5 Stellt sich heraus, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorlag, werden die
Leistungen des Verkäufers nach seinen Standardsätzen berechnet.
6 Schlägt die Mangelbeseitigung / Ersatzlieferung fehl, so ist der Besteller
nach seiner Wahl berechtigt, Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrages) oder
eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen.
Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer stehen nur dem unmittelbaren
Käufer zu und sind nicht abtretbar.
7 Der Käufer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 463, 480 abs. 2
BGB auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung, wenn der Kaufsache eine
zugesicherte Eigenschaft fehlt und die Zusicherung den Käufer gegen das Risiko
von Mangelfolgeschäden absichern sollte.
8 Der Verkäufer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern er schuldhaft
eine wesentliche Vertragspflicht verletzt.
9 Im übrigen besteht eine Schadensersatzhaftung nur für Pflichtverletzungen,
die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
10 Sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art sind ausgeschlossen. Die
zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
§ 8 Sonstige Haftung
1 Schadenersatzansprüche gegen den Verkäufer, insbesondere aus Verschulden
bei Vertragsabschluß, positiver Forderungsverletzung und aus unerlaubter
Handlung, bestehen nur in dem in § 7 (7) - (9) vorgesehenen Umfang.
2 Schadensersatzansprüche wegen Unmöglichkeit, Unvermögens und Verzugs
bleiben unberührt. Gleiches gilt, soweit die Haftung aufgrund der Bestimmungen
des Produkthaftungsgesetzes zwingend ist.
3 Soweit die Schadensersatzhaftung dem Verkäufer gegenüber ausgeschlossen oder
eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche
Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und
Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.
§ 9 Rücksendung / Umtausch / Rückgaberecht / Widerrufsbelehrung / Widerrufsfolgen
1 Als Verbraucher (Käufer) haben sie das Recht, innerhalb einer Frist von 2
Wochen nach Erhalt, die Ware ohne Angabe von Gründen uneingeschränkt und
kostenlos zurückzusenden.
Zur Fristwahrung genügt die Mitteilung des Rücknahmeverlangens innerhalb 2
Wochen nach Erhalt der Ware per eMail, telefonisch oder postalisch unter:
eMail: info@gossenmetrawatt.com
Tel.: 0911 8602 111
Fax: 0911 8602 777
Post: GMC-I Messtechnik GmbH
Postfach
90327 Nürnberg
Im Falle der Rückgabe erfolgt die Auflösung des Vertrages und Gutschrift bereits geleisteter Zahlungen nach Rücksendung der gelieferten Ware.
Sollte die Ware bei Rücksendung Spuren von Benutzung oder Beschädigung aufweisen, behalten wir uns das Recht vor, Ersatzansprüche geltend zu machen.
Rücksendungen an:
GMC-I Messtechnik GmbH
Thomas-Mann-Strasse 16 - 20
90471 Nürnberg
Artikel immer vollständig mit der Originalverpackung und einer Kopie des Lieferscheines zurücksenden.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
1 Die gelieferte Ware bleibt Eigentum des Verkäufers bis zur Erledigung
aller Ansprüche, die dem Verkäufer gegen den Käufer erwachsen sind oder aus
der bestehenden Geschäftsbeziehung noch erwachsen.
2 Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Käufer dem Verkäufer
unverzüglich nach Bekannt werden mitzuteilen. Der Käufer haftet für die
Kosten, die für die Aufhebung des Zugriffs, insbesondere durch Erhebung der
Drittwiderspruchsklage, angefallen sind, soweit sie nicht von dem betreibenden
Gläubiger erlangt werden können.
3 Bei vertragswidrigen Verhalten des Käufers - insbesondere Zahlungsverzug -
ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware ohne Nachfristsetzung und ohne
vorherigen Rücktritt vom Käufer herauszuverlangen oder gegebenenfalls die
Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In
der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer,
liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor. Der Käufer hat die Kosten der Rücknahme
zu tragen. Der Verkäufer ist berechtigt, zurückgenommene Vorbehaltsware nach
Androhung zu verwerten und den Erlös- abzüglich angemessener Verwertungskosten
- gegen die Forderungen zu verrechnen.
§ 11 Datenschutz
Der Käufer willigt in die Speicherung personen- und firmenbezogener Daten ein, soweit dies für interne Verwaltungsarbeiten erforderlich ist. Der Käufer erhält jederzeit auf Anforderung Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten.
§ 12 Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
1 Erfüllungsort für alle Leistungen aus diesem Lieferungsvertrag ist
Nürnberg.
2 Sofern der Käufer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische
Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögen ist
oder keinen allgemeinen Gerichtstand im Inland hat, ist Nürnberg
ausschließlich Gerichtstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis
unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
3 Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen
Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter
Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
4 Sollten eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung
im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon
die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Nürnberg, November 2008

